Aktuelle Änderungen
Neue Nutzungsbedingungen für DUSS Serviceeinrichtungen
Überspringen: Neue Nutzungsbedingungen für DUSS ServiceeinrichtungenIm Rahmen unserer Zusammenarbeit informieren wir darüber, dass die bestehenden Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen der DUSS (NBS-DUSS) zum 12.04.2011 von der Deutschen Umschlaggesellschaft Straße Schiene verändert wurden. In diesem Zusammenhang können neue Arbeitsschritte in der betrieblichen Abwicklung und hieraus resultierend ggf. auch neue Entgelte auf die Zugangsberechtigten entstehen. Die Neufassung wird zum Fahrplanwechsel 2011/2012 (11.12.2011) seitens der DUSS erstmalig angewendet.
Modifiziert bzw. neu eingeführt wurden unter anderem neue Regelungen für die Stornierung bzw. Abbestellung von Zügen (Stornierungsentgelte). Bei Nichterreichen der vereinbarten Mindestmenge von Ladeeinheiten pro Zug/Jahr wurde festgelegt, dass die jährliche Mindestumschlagmenge durch die Zahlung eines Mindestentgelts ausgeglichen wird. Außerdem gibt es eine Neuregelung bezüglich der Änderungen von Aufträgen. Das Änderungsentgelt ist jetzt neu an den Zeitpunkt für die Übergabe der Verladeplanung gekoppelt.
Die Neufassung der Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen kann online bei der DUSS unter nebenstehenden Link eingesehen werden.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Neufassung der NBS-DUSS ab dem 1. Januar 2012 in der aktualisierten Form im Rahmen unserer Leistungserbringung gegenüber unseren Kunden berücksichtigt wird.
Bei Rückfragen steht Ihnen Ihr bekannter Ansprechpartner im Marktbereich Intermodal gerne zur Verfügung.
Letzte Aktualisierung: 14.11.2011
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